Archivrecht
Die Kirchen in Deutschland haben das Recht, innerhalb der Schranken der allgemeinen Rechtsordnung ihre innere Angelegenheit selbst zu ordnen. Dieses Recht üben die evangelischen Kirchen mit dem Erlass kirchlicher Archivgesetze aus.
Materiell entsprechen die kirchlichen (evangelischen) Kirchengesetze im Wesentlichen der staatlichen Archivgesetzgebung. Für die Archive der freien Träger (namentlich Diakonie und evangelische Bildungseinrichtungen) gelten die staatlichen/kirchlichen Archivgesetze nicht bzw. nur dann, wenn der Träger diese förmlich angenommen hat. Eine eindeutige Rechtsgrundlage ist aber Voraussetzung für ein reibungsloses Funktionieren des Archivs. Der Verband kirchlicher Archive empfiehlt den Archiven der freien Träger, sich unter den Geltungsbereich der kirchlichen Archivgesetze stellen. Alternativ können in Archivsatzungen die Aufgaben des Archivs, die Abgabepflicht der aktenführenden Stellen, die Modalitäten der Benutzung von Archivgut durch Dritte und der Umgang mit besonders zu schützenden Unterlagen (z.B. personenbezogene Daten) festgeschrieben werden. Wenn keine eigene Rechtsgrundlage für das Archiv beschlossen wurde, gelten die allgemeinen Gesetze, namentlich das Datenschutzschutzgesetz.
Für die Weiterverwendung bzw. Adaption in Ihren Einrichtungen stellen wir Ihnen folgende Mustertexte zur Verfügung (Download):
- Archivsatzung
- Benutzungsordnung
- Gebührenordnung
- Benutzungsantrag
- Reproduktionsantrag
- Antrag auf Veröffentlichung
- Depositalvertrag
Das Archivrecht bezieht sich im wesentlichen auf folgende Bereiche:
- Anbietung/Anbietungspflicht der aktenführenden Stellen
- Bewertung und Übernahme von Archivgut durch das zuständige Archiv
- Erschließung von Archivgut
- Benutzung und Veröffentlichung von Archivgut, auch: Zugangsbeschränkungen, Geheimhaltungspflichten und Gebühren
- Eigentum an Archivgut und Vertragsgestaltung
- Bestandserhaltung
- Verwandte Rechtsgebiete (z.B. Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Datenschutz, Kulturgutschutz, Informationsfreiheitsrecht)
Gerne können Sie sich mit Ihrer konkreten Fragestellung an die Verbandsleitung wenden.
Eine Überschau über die wesentlichen Rechtsbegriffe des Archivalltags liefert das vom Verband kirchlicher Archive erarbeitete Archiv-Glossar: VkA_Archivglossar.pdf (evangelische-archive.de) . Weitere wichtige Hinweise zu den oben genannten Rechtsbereichen finden Sie auf den entsprechenden Unterseiten dieser Internetseite.
Die Literatur zum Archivrecht ist seit den 1980er Jahren stark angewachsen. Eine Spezial-Bibliografie zum Archivrecht wird bei der Archivschule Marburg geführt und kann dort gezielt nach Themen durchsucht werden. Dabei kommen auch verwandte Rechtsgebiete (z.B. Urheberrecht und Datenschutzrecht) in den Blick. Eine kompakte Zusammenstellung der Materie bietet folgende Publikation:
Irmgard Ch. Becker/Clemens Rehm (Hg.): Archivrecht für die Praxis. Ein Handbuch. München 2017. www.mur-verlag.de/archivrecht-fuer-die-praxis.html